Salberg & Reitel

Kosten

Gesetzlich versicherte Patienten

Damit Ihre Krankenkasse bzw. Ihre Krankenversicherung die Behandlungskosten übernimmt, muss eine ärztliche Verordnung vorliegen. Diese erhalten Sie im Allgemeinen vor Behandlungsbeginn von Ihrem Arzt. Die Zuzahlung zu den einzelnen Verordnungen ist gesetzlich geregelt. Weitere Informationen hierzu gerne in unserer Praxis.

Privat oder zusatzversicherte Patienten

Bei Verordnung durch einen Arzt oder Heilpraktiker erhalten Sie nach Abschluss des jeweiligen Rezeptes die Rechnung. Sollten Sie zusätzliche Leistungen benötigen, sprechen Sie uns bitte an, wir sind für Sie da. Nutzen Sie unser spezielles Wissen und unsere langjährige Erfahrung – wir beraten Sie gerne.